Wasserqualität
Das in Oberuzwil gelieferte Trinkwasser verfügt über eine einwandfreie Qualität. Je nach Herkunft enthält es mehr oder weniger Kalk. Je mehr Kalk vorhanden ist, desto härter ist das Wasser. Detaillierte Informationen: Siehe www.wasserqualitaet.ch
Die Wasserkorporation Oberuzwil ist für eine einwandfreie und sichere Trinkwasserversorgung besorgt. Für diese Sicherstellung analysiert sie das Wasser aller Förderstellen alle zwei Monate bakteriologisch und je zweimal jährlich chemisch. Das kantonale Laboratorium nimmt stichprobenweise Wasserproben und überprüft diese anhand von Laboranalysen.
Trotz regelmässiger Probeentnahmen vonseiten der Wasserkorporation ist jeder Wasserbenützer/jede Wasserbenützerin bzw. jeder Hauseigentümer/jede Hauseigentümerin mitverantwortlich, dass eine optimale Wasserqualität vorhanden ist. Als besondere Gefahrenquellen gelten: div. Geräte zur Wasserenthärtung (Wartung), veraltetes Rohrleitungssystem(Korrosion), längerer Wasserstillstand (z.B. bei Ferienabwesenheit)
Eine intakte Natur ist für unsere Wasserversorgung am wichtigsten. Diese können wir mit unserem eigenen Verhalten schützen, damit unser Grund- und Quellwasser nicht verunreinigt wird.
Um die Versorgung mit Trinkwasser sicherzustellen, müssen für alle Grund- und Quellwasserfassungen, die im öffentlichen Interesse liegen, Grundwasserschutzzonen oder Grundwasserschutzareale ausgeschieden werden. Entscheidend dafür, ob eine Fassung im öffentlichen Interesse liegt, sind die Anforderungen an die Wasserqualität: Wenn das zum Gebrauch abgegebene Wasser den strengen Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung genügen muss, braucht die Fassung eine Schutzzone. In solchen Fällen erstellt die politische Gemeinde die Schutzzonenunterlagen, die anschliessend durch das Amt für Umweltschutz geprüft und vom Baudepartement genehmigt werden. Die Reglemente legen für die einzelnen Zonen agbestuft fest, was im unmittelbaren Einzugsgebiet der Fassung gestattet ist. Mit geeigneten Vorschriften, aber auch damit, wie das Land im Bereich der Fassung bewirtschaftet wird und welche Bauten und Anlagen dort zulässig sind, kann die Gefährdung der Trinkwassergewinnung vorsorglich minimiert werden.
Ein Schutzzonenreglement dient zum Schutz des Grund- und Quellwassers und legt die erforderlichen Nutzungsbeschränkungen und Schutzmassnahmen fest.
- Zone S1
- Zone S2
- Zone S3
Die aktuellen Gewässerschutzkarte kann unter folgender Adresse abgerufen werden.
www.geoportal.ch/ktsg
Sorgfältiger Umgang mit Wasser
Duschen statt Baden. Bei einem Bad werden mindestens 150 Liter verbraucht, beim Duschen sind es hingegen nur 35 Liter.
Beim Duschen sollte das Wasser während des Einseifens abgestellt werden.
Bei undichten Hahnen werden in einem Privathaushalt täglich bis zu sechs Liter Wasser unnötig verschwendet. Sie können dies verhindern, indem Sie die Dichtungen auswechseln.
Die Spülmaschine sollte nur voll beladen in Betrieb genommen werden. Bei leichter Verschmutzung können auch Sparprogramme eingestellt werden.
Pflanzen nur giessen, wenn es kühl ist. Ansonsten verdunsten jede Menge Wasser ungenutzt.
Beim Geschirrspülen immer den Ausguss verschliessen, auch bei wenig Geschirr. Spülen unter fliessendem Wasser erhöht den Wasserverbrauch.