Reglement «RWA»

Reglement Reserve Werterhalt „Rechnungsmodells der St. Galler Gemeinden (RMSG)“

Mit einer Vielzahl an Ratsentscheiden, dem OHB-Dokument „Grundsätze der Rechnungslegung gemäss RMSG“ sowie dem Reglement über die „Reserve Werterhalt Anlagen“ (RWA) haben wir die Grundlagen geschaffen, um unser seit Jahrzehnten bewährtes Finanzierungsmodell auch unter den Vorgaben gemäss RMSG weiterführen zu können. An der letzten Bürgerversammlung vom 26. März 2019 haben wir entsprechend informiert. Das Reglement RWA wurde zwischen dem 22. März und 30. April 2019 dem fakultativen Referendum unterstellt. Die Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen. Das Reglement über die „Reserve Werterhalt Anlagen“ wurde rückwirkend auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt. Die Jahresrechnung 2019 sowie das Budget 2020 basieren vollumfänglich auf diesen Grundlagen.

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